Mittagsverpflegung
Die Geschäftsleitung der Katholischen Jugendagentur Bonn gGmbH hat entschieden, dass die Pauschale für die Mittagsverpflegung auch für den Monat März nur anteilmäßig eingezogen wird. Vorbestellte Mahlzeiten im Rahmen der Notbetreuung bzw. Betreuung werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert und individuell abgerechnet.
Kurzzeitbetreuung
Die Geschäftsleitung der Katholischen Jugendagentur Bonn gGmbH hat entschieden, dass die Pauschale für die Kurzzeitbetreuung auch für den Monat März nur anteilmäßig eingezogen wird.
Sek-I-Betreuung
Die Geschäftsleitung der Katholischen Jugendagentur Bonn gGmbH hat entschieden, dass die Pauschale für die Sek-I-Betreuung auch für den Monat März nur anteilmäßig eingezogen wird.
Rückfragen stellen Sie bitte per Mail an corona@kja-bonn.de Vielen Dank!