Ab dem 1. August 2026 gilt der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz für Kinder der ersten Klassen.
In den vergangenen Jahren haben wir gemeinsam mit Schulen und Kommunen die erforderlichen Strukturen kontinuierlich weiterentwickelt. Deshalb blicken wir dem Start des Rechtsanspruchs mit Zuversicht entgegen.
Gleichzeitig bleibt der weitere Ausbau des Ganztags eine gemeinsame Aufgabe. Dafür braucht es auch künftig eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung, damit Kinder und Familien dauerhaft von guten Bildungs-, Förder- und Freizeitangeboten profitieren können.
Wir freuen uns weiterhin darauf, unseren Beitrag für die Kinder und Familien in unserer Region zu leisten.
