Die Mitarbeitendenvertretung, kurz MAV, vertritt die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber der Dienstgeberin (KJA Bonn). Sie ist
u. a. beratend, beantragend, bewilligend, streitschlichtend und fürsorglich in der KJA Bonn tätig. Die MAV wird von den Mitarbeitenden aus ihren Reihen gewählt und nimmt ihre Aufgaben in ihrem Namen wahr. Sie unterliegt in ihrer Funktion der Schweigepflicht und hat stets die Interessen der Mitarbeitenden im Fokus. Die aktuelle Mitarbeitervertretung in der KJA Bonn hat ihre Arbeit nach gesonderten Neuwahlen im Januar 2024 aufgenommen. Reguläre Neuwahlen finden am 11. März 2025 statt; die Amtszeit beträgt dann vier Jahre.
Aufgaben
Die rechtliche Basis der Arbeit bilden die Mitarbeitendenvertretungsordnung (MAVO) und die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO). Ergänzend gibt es juristische Beratung und Hilfen durch die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAG MAV) im Erzbistum Köln. Zu dieser Arbeit gehören
- das Recht auf Information und Anhörung bei der Dienstgeberin. Hierfür findet mehrmals im Jahr ein regelmäßiger Austausch mit dem Dienstgeber auf Augenhöhe statt.
- das Vorschlagsrecht gegenüber der Dienstgeberin. Dieses wird genutzt, um Entwicklungen auf den Weg zu bringen, die den Mitarbeitenden innerhalb der KJA sowie auch der gesamten KJA Bonn zugutekommen können.
- die Zustimmungspflicht bei arbeitsrechtlichen Veränderungen. Das heißt, dass jeder zustande kommende Arbeitsvertrag und jede Kündigung immer durch die MAV begutachtet und nach Berücksichtigung des geltenden Rechts geprüft wird.
- kontinuierliche Fortbildung. Die Qualitätssicherung der MAV-Arbeit erfolgt über arbeitsrechtliche Grundkurse. Darüber hinaus spezialisieren sich die Mitglieder in Fortbildungen auf Themen wie Personal, Wirtschaft, Öffentlichkeitsarbeit usw.
- die regelmäßige MAV-Sitzung. Hier ist der zeitliche Rahmen, um (auch unter Einbeziehung der Schwerbehindertenvertretung) aktuelle Anliegen aus der Mitarbeitendenschaft zu besprechen und betriebsinterne Prozesse mitzugestalten.
- die jährliche Mitarbeitendenversammlung. In ihr legt die MAV einen Tätigkeitsbericht vor und bespricht aktuelle Anliegen und kann Fragen der Mitarbeitenden beantworten.
- die Begleitung von Mitarbeitenden. Zu Gesprächen mit Vorgesetzten, Teamsitzungen in Einrichtungen oder BEM-Gesprächen (im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach längerer Krankheit) kann ein Mitglied der MAV unterstützend mit eingeladen werden.
- die wöchentliche Sprechstunde. Jeden Dienstag von 10:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Geschäftsstelle der KJA Bonn (Kaiser-Karl-Ring 2, 53111 Bonn) – Souterrain MAV-Büro Raum 01 – ist ein MAV-Mitglied persönlich ansprechbar.
Mitglieder
Mitarbeitendenvertretung
Sprechstunden:
- Dienstag: 10:00 bis 12:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 bis 16:00 Uhr



Ilya Filonenko

Sandra Klein

Michael Maichle

Kerstin Monréal

Jörg Nelles

Bruni Nüsken

Dominik Schüller
