Als Partner der in der Jugendpastoral Tätigen hat die KJA folgende Aufgaben:
- Sie berät die Seelsorgebereiche beim Abschluss der §72a SGB VIII-Vereinbarungen mit den Kommunen
- Sie berät haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende in der kirchlichen Jugendarbeit, wenn z. B. eine Leiterrunde durch eine schwierige Situation belastet ist
- Sie unterstützt auf Anfrage bei der Entwicklung eines Verhaltenskodex in der katholischen Jugendarbeit
Der Arbeitskreis Kinderschutz in der KJA Bonn
Die KJA ist sowohl als katholischer als auch als freier Träger der Jugendhilfe verpflichtet, im Bereich Kinder- und Jugendschutz die Vorgaben des Sozialgesetzbuches (§ 8a und 72a) und die der Präventionsordnung des Erzbistums Kölns umzusetzen.
Die Umsetzung dieser Verpflichtung gewährleistet der Arbeitskreis Kinderschutz.
Er organisiert und plant ausreichend Präventionsschulungen, sodass alle Mitarbeitende die Möglichkeit erhalten diese besuchen zu können.
Der Arbeitskreis setzt sich aus Mitarbeitenden verschiedener Fachbereiche zusammen, damit ein breiter Austausch und ein guter Blick auf alle unsere Kinder und Jugendlichen stattfinden kann. Zudem gibt es eine Kinderschutzfachkraft („insoweit erfahrene Fachkraft“ nach § 8a SGB VIII) im Team des Arbeitskreises, die jederzeit von allen Mitarbeitenden beratend hinzugezogen werden kann.
Der Arbeitskreis Kinderschutz kommt in regelmäßigen Abständen zusammen.
Er kümmert sich um inhaltliche Fragen, ist Ansprechpartner in allen Fragen rund um den Kinder- und Jugendschutz der uns anvertrauten jungen Menschen, verantwortet das Schutzkonzept der KJA Bonn und organisiert Präventionsschulungen für alle unsere Mitarbeitenden.
Die Mitglieder des Arbeitskreises bilden sich kontinuierlich zu den aktuellen Themen des Kinder- und Jugendschutzes weiter.
Schutzkonzept
Ein eigenes Schutzkonzept für die KJA Bonn einschließlich der rund 60 Einrichtungen gibt Sicherheit durch den ausgearbeiteten Verhaltenskodex, durch das Einfordern des Nachweises zur persönlichen Eignung von Mitarbeitenden (gemäß § 72 a SGB VIII), durch Schulungen der Mitarbeitenden, durch das Aufzeigen von Verfahrens- und Beschwerdewegen, durch Maßnahmen zur Stärkung und Partizipation von Kindern und Jugendlichen und durch Vorgaben zum Qualitätsmanagement.
Präventionsschulungen
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, vor Vernachlässigung und vor körperlicher und seelischer Gewalt gelingt nur, wenn Erwachsene sensibel und gestärkt durch gute Kenntnisse zum Thema agieren.
Alle hauptamtlichen Mitarbeitenden der KJA Bonn sowie auch Honorarkräfte müssen sich unmittelbar nach der Arbeitsvertrags-/Werkvertragsunterzeichnung zur nächstmöglichen Präventionsschulung anmelden und werden dort nach dem Curriculum gemäß der Präventionsordnung des Erzbistums Köln geschult. Ebenso werden diese Standards in den Gruppenleiterschulungen für die ehrenamtlich Tätigen integriert.
In den Schulungen geht es um professionelle und angemessene Nähe und Distanz. Der positive Blick auf Sexualität wird gefördert. Es wird umfangreich über die Formen der Kindeswohlgefährdung, speziell über sexualisierte Gewalt gegen Heranwachsende sowie über Täterstrategien und Straftatbestände informiert. Außerdem soll über eine Sensibilisierung zur Reflexion des eigenen Handelns gegenüber Heranwachsenden eine Kultur der Achtsamkeit etabliert bzw. weiterentwickelt werden. Es geht um die Haltung der Mitarbeitenden, um Wissensvermittlung und um den institutionellen Rahmen. Ein weiterer Baustein sind die Verfahrenswege im Verdachtsfall, die jedem Mitarbeitenden Sicherheit geben und Handlungswege aufzeigen.
Vertiefungsschulungen
Nach fünf Jahren müssen die Präventionsschulungen gemäß der Präventionsordnung aufgefrischt werden. Allen davon betroffenen Mitarbeitenden werden vom Arbeitskreis Kinderschutz aufgefordert sich zu den einmal pro Jahr stattfindenden Vertiefungsschulungen anzumelden. Die Teilnahme an der Vertiefungsschulung wird jeweils durch ein Zertifikat bestätigt.
Intensivschulungen
Einrichtungsleitungen und Mitarbeitende mit Personalverantwortung nehmen zusätzlich an einer „Intensivschulung“ teil. Das Thema „Sexuelle Bildung“ wird in dieser Schulung nochmals aufgegriffen und ausführlicher behandelt. Zudem werden den Einrichtungsleitungen praktische Tipps zum Umgang mit dem Verhaltenskodex und zur mündlichen Belehrung gegeben.
Prävention im Team
Als weiteren Standard hat der Arbeitskreis ein zusätzliches Modul erarbeitet. Er erstellt einmal im Jahr eine Handreichung für Einrichtungsleitungen, die jeweils ein Thema der Präventionsschulung aufgreift und aufbereitet. Mit dieser Handreichung sind die Einrichtungsleitungen aufgefordert im ersten Quartal jeden Jahres eine Teamsitzung zu dem vorgegebenen Thema abzuhalten oder ein gerade vor Ort anstehendes eigenes Thema zu behandelt. Alle Mitarbeitenden unterschreiben die Teilnahme an dieser Teamsitzung.
Der Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex gemäß § 6 der Präventionsordnung legt verbindliche Verhaltensregeln für ein adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis, für einen respektvollen Umgang und für eine offene Kommunikationskultur fest. Mit seiner Unterschrift in der jeweiligen Einrichtung erkennen alle Mitarbeitenden die verbindlichen Regeln des Verhaltenskodex an.
Newsletter
Regelmäßig gibt es einen Newsletter mit aktuellen Themen und Angeboten, der über inhaltliche Änderungen informiert und Möglichkeiten anbietet das Thema Prävention in Teams aufrecht zu erhalten.